— Ich unterstütze dich gern!
Selbstverständlich bin ich auch ein Steuerberater für Gründer. Die folgenden Leistungen sind für alle identisch, allerdings hat man als Gründer viel mehr und andere Fragen, sodass hier die Leistungen etwas anders und leichter für den Anfang erläutern werde. Dir somit einen Überblick über die Bereiche gebe, die ein Steuerberater macht und auch welche Steuerarten es so im Grundsatz betrifft. Willst du stattdessen eine genauere Auflistung der Leistungen – dann gehe bitte einfach auf „Für bestehende Unternehmen“.
Für Gründer bietet sich teilweise auch an, Ihre Finanzbuchhaltung inkl. Umsatzsteuervoranmeldung selber zu erstellen. Hier kann etwas Geld gespart werden, wenn man sich dies zutraut. Eine Einweisung in eine korrekte Erstellung einer Buchhaltung sollte in diesem Fall genutzt werden.
Hilfreich finde ich dort die Software von Lexoffice, wenn man eine Einnahmenüberschussrechnung (siehe Jahresabschluss) hat. Insbesondere die Vergünstigung als Gründer helfen am Anfang. Auch ist eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung sowie eine Anbindung an einen Steuerberater möglich. Sprecht mich darauf gerne an. Ich erhalte dafür keine Provisionen, ich bin nur auf der Suche nach geeigneten Hilfsmitteln für Gründer.
Alles beginnt mit der Finanz- und Lohnbuchhaltung - Hierbei handelt es sich um die Grundlage für die restliche Leistungen.
Aus deinen sortierten (& digitalen) Belegen, den (digitalen) Kontoauszügen sowie deinen Informationen erstelle ich eure Finanzbuchhaltung - Deren Ergebnis deinen monatlichen Gewinn aufzeigt.
Dein Gewinn ist, wie du sicher schon weißt, Umsatzerlöse abzüglich Kosten.
Wir (Steuerberater) nennen dies auch häufig Betriebseinnahmen sowie Betriebsausgaben. Lasst dich also nicht verwirren.
Ich "verbuche“ (= eingeben in den PC) jeden Sachverhalt, sodass du am Ende sehen kannst, wieviel du verdient hast. Bestmöglich mache ich das monatlich für dich, damit man am Anfang ungünstige betriebswirtschaftliche Entscheidungen schneller erkennt und Abhilfe leisten kann.
Da es am Anfang so vieles zu Bedenken gibt und das Steuerrecht leider nicht sehr einfach ist, wollen wir Steuerberater dir unser Wissen zur Verfügung stellen, damit du dich auf den Start, der schon turbulent genug ist, konzentrieren kannst.
Am Ende erhältst du die sogenannte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie Summen- und Saldenliste (Susa) evtl. noch eine Offene-Posten-Liste (OPOS-Liste)
Zusätzlich erstelle ich auch die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung. Diese muss zum 10. des Folgemonats (evtl. + einem Monat) eingereicht und gezahlt werden.
Bei der Lohnbuchhaltung geht es um deine Angestellten, wenn du welche hast. Auch hier gibt es viele Bestimmungen.
Viele verschiedene Meldungen sind nur noch elektronisch bei den unterschiedlichen Behörden einzureichen.
Am Ende erhalten deine Angestellten die typischen Brutto-Netto-Abrechnungen und du die Angaben für u.a. die Sozialversicherung sowie Lohnsteuerzahlungen, welche gezahlt werden müssen.
Mit den Daten der Finanzbuchhaltungen kommt es nun zur Erstellung des sogenannten Jahresabschlusses - Das Endergebnis ist der endgültige Gewinn als Grundlage für die Steuererklärungen.
Leider gibt es im Steuerrecht viele Besonderheiten, die es notwendig macht, den bisher durch die Finanzbuchhaltung errechneten Gewinn noch anzupassen. Dazu zählen z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG oder auch spezielle steuerliche Wahlmöglichkeiten.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Gewinnermittlung im Steuerrecht, welche bereits bei der Finanzbuchhaltung geklärt sein müssen.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Betriebsvermögensvergleich (Bilanz)
Häufig hat man am Anfang der Gründerzeit die einfachere Variante (EÜR) - Aber auch das muss geprüft werden und z.B. bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) ist dies per HGB-Gesetz gar nicht erst möglich.
Hier muss gleich eine Bilanz erstellt werden. Auch das sind Besonderheiten, bei denen ich helfen werden.
Nur zur Info: Über sämtliche Jahre (von Beginn bis zum Ende) eines Unternehmens ist der Gesamtgewinn gleich, nur teilweise in unterschiedlichen Jahren zu versteuern.
Beide Arten haben Vor- und Nachteile.
Nun wird mit dem "modifizierten" steuerlichen Gewinn die jeweiligen Steuern erklärt - Diese sind auch entsprechend der Unternehmensformen unterschiedlich - Ein kleiner Vorgeschmack:
Die Ertragssteuer bei Einzelunternehmern und Freiberufler (z.B. Ingenieure oder Ärzte die allein arbeiten) oder bei privaten Personen
Für sogenannte Personengesellschaften aus mehreren Personen (z.B. Ärzte-GbR oder KGs oder OHG) - Hier wird nur der Gewinn festgestellt und keine Steuerzahlungen.
Die jeweiligen Gesellschafter davon, müssen zusätzlich aber noch eine Einkommensteuer erklären. Hier kommt es erst zur eigentlichen Veranlagung und Erstellung eines Bescheides inkl. Steuerzahlungen.
Die Ertragssteuer bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG wird nicht Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer genannt. Natürlich gibt es auch hier viele Besonderheiten - sonst hätte man es auch Einkommensteuer nennen können.
Diese Steuerart wird von gewerblichen Unternehmen direkt an die jeweilige Gemeinde bezahlt - im Gegenzug zu den anderen Steuern, die an das Finanzamt gehen.
Sie ist in den unterschiedlichen Gemeinden durch den Hebesatz unterschiedlich hoch - dies können die Gemeinden selbst entscheiden. Sie werden auch regelmäßig angepasst.
Als keiner Trost - Teilweise wird die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet. z.B. bei Einzelunternehmen)
Freiberufler müssen diese Steuer allerdings nicht bezahlen. Dies ist geschichtlich bedingt - Aber durch die Anrechnung ist die gesamte Steuernachzahlung bei allen Unternehmensformen selten viel abweichend.
Wohl eine der bekanntesten Steuern: Besonders durch die temporäre Steuersatzabsenkung auf 16 % im Jahr 2020 wegen Corona.
Nun ist sie jedoch wieder bei 19 % (stand 2021)
In dieser Steuererklärung werden die monatlichen oder quartalsweise gezahlten Umsatzsteuervorauszahlungen angerechnet.
Dies kann bei Schenkungen- und bei einer Vererbung auf dich zukommen. Dazu macht es Sinn mich direkt anzusprechen.
Die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer bei Angestellten. Diese wird als eine Vorauszahlung bei der Einkommensteuer angerechnet. Besonderheit ist jedoch, dass der Arbeitgeber (also du) diese Steuer dem Angestellten nicht auszahlt, sondern gleich dem Finanzamt überweist im Namen des Arbeitnehmers.
Anhand der Daten aus der BWA bzw. des Jahresabschlusses kann man nun dein Unternehmen überprüfen - Beispielsweise sind hier die Kennzahlen wie "Wirtschaftlichkeit, Eigenkapitalrentabilität und Weitere zu nutzen.
Diese Kennzahlen helfen bei betrieblichen Entscheidungen oder auch um Probleme erkennen zu können.
Hier unterstütze ich dich selbstverständlich auch.
Natürlich wird in den ganzen Prozessen eine Steueroptimierung durchgeführt- Es werden im Rahmen der Gesetze Steueroptimierungen entsprechend geprüft was für dich sinnvoll ist.
Solltest du noch etwas vermissen – Frag einfach nach, ob ich dies auch mit anbiete.
Zusammen schaffen wir es, dass Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung nicht mehr ein lästiges Übel sind, sondern auch hilfreiche Tools für das Unternehmen sein können.
Steuerberaterin Sissi Reimann
im Gründerzentrum
Löhnfeld 26
21423 Winsen (Luhe)
Festnetz: 04171 607 74 22
Handy: 0151 507 98 908
Fax: 04171 607 74 24
E-Mail: post@sirei-steuer.de
© 2022 Steuerberaterin S. Reimann
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